AGB
Nachfolgend finden Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma ZANATTA media group GmbH & Co. KG.
1. GELTUNGSBEREICH
1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Vertragsbeziehungen zwischen der ZANATTA media group GmbH & Co. KG, Leibnizstraße 33, 10625 Berlin, (im Folgenden: „ZANATTA Media“ genannt) und ihren Werbekunden (im Folgenden „Kunden“ genannt) in der zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Vermittlungsleistungen gültigen Fassung.Abweichende Vereinbarungen, Ergänzungen sowie Abreden, Zusicherungen und Ähnliches sind nur verbindlich, wenn ZANATTA Media sie schriftlich oder in Textform bestätigt und in diesem Fall nur für diejenige Leistung, für die sie vereinbart wurden.
1.2
Diese Bedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien.
1.3
Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen seitens der ZANATTA Media nicht direkt und ausdrücklich widersprochen wird.
2. VERTRAGSSCHLUSS
2.1
Die seitens ZANATTA Media dargestellten Leistungen stellen kein verbindliches Vertragsangebot dar. Ein wirksamer Werksvertrag kommt erst durch die verbindliche Annahme des Angebotes zustande. Der Kunde verzichtet hierbei auf den Zugang einer Annahmeerklärung im Sinne von § 151 S. 1 BGB. ZANATTA Media informiert den Kunden über den Vertragsabschluss durch eine Auftragsbestätigung. Dies kann auch konkludent durch Aufnahme der seitens ZANATTA Media geschuldeten Leistungen gemäß dem jeweiligen von ZANATTA Media erstellten bzw. bestätigten Mediaplans geschehen.
2.2
Erfolgt die Anfrage des Kunden in elektronischer Form, so behält sich ZANATTA Media vor, den Eingang der Anfrage zu bestätigen und deren Einzelheiten aufzuführen. Diese Anfragebestätigung stellt keine verbindliche Annahme der Anfrage des Kunden dar, sondern soll diesen nur darüber informieren, dass seine Anfrage bei ZANATTA Media eingegangen ist.
2.3
Sämtliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3. PFLICHTEN DES KUNDEN
3.1
Der Kunde ist verpflichtet, ZANATTA Media bei der Erbringung ihrer Leistungen zu unterstützen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, ZANATTA Media kostenfrei, vollständig und uneingeschränkt sämtliche für die Erbringung ihrer Leistung erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen.
3.2
Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche für die Erbringung der Leistung erforderlichen Informationen und Datenmaterialien rechtzeitig, spätestens jedoch fünf Werktage vor der vereinbarten Onlinestellung bzw. Platzierung vollständig und technisch einwandfrei an ZANATTA Media zu übermitteln. Zum technisch einwandfreien Zustand der Werbemittel gehören insbesondere die in der Vereinbarung vorgesehenen Spezifikationen wie z.B. Dateiformate, Formatgrößen und Übermittlungsweg. Der Kunde verpflichtet sich ferner, ZANATTA Media rechtzeitig, spätestens jedoch fünf Werktage vor der vereinbarten Umsetzung, über etwaige Änderungen hinsichtlich der zur Verfügung gestellten Werbemittel zu unterrichten und diese Änderungen vollständig und technisch einwandfrei an ZANATTA Media zu übermitteln. Der Kunde hat darauf zu achten, dass die zur Verfügung zu stellenden Informationen, insbesondere Datenmaterialien den vereinbarten technischen Anforderungen entsprechen. Anderenfalls besteht die Befugnis von ZANATTA Media die erforderlichen technischen Anpassungen vorzunehmen.
3.3
Bei nicht fristgerechter, unvollständiger und/oder nicht der technischen Spezifikation entsprechender Anlieferung der Werbemittel ist ZANATTA Media berechtigt, die vorgesehene Onlinestellung im Netzwerk bzw. die vorgesehene Platzierung anderweitig zu besetzen.
3.4
Die ZANATTA Media übernimmt für das gelieferte Material keine Verantwortung und ist insbesondere nicht verpflichtet, dieses über die vereinbarte Vertragslaufzeit hinaus aufzubewahren oder an den Kunden zurückzugeben.
4. RECHTSEINRÄUMUNG, VERANTWORTUNG FÜR WERBEMITTEL UND WERBUNGSINHALTE, FREISTELLUNG
4.1
Der Kunde garantiert, dass er sämtliche erforderlichen Nutzungsrechte (Urheber-, Marken- und sonstigen Rechten) an den von ihm zur Verfügung gestellten Werbemitteln und -texten sowie der darin dargestellten Inhalte innehat und über diese frei verfügen kann. Der Kunde räumt ZANATTA Media sämtliche für die Durchführung der Vereinbarung erforderlichen Nutzungsrechte (Urheber-, Marken- und sonstigen Rechte) in dem zur Erbringung der Leistung erforderlichen Umfang ein.
4.2
Der Kunde garantiert, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Werbemittel und die jeweilige Werbemethode nicht gegen gesetzliche Vorschriften oder die guten Sitten verstoßen.
4.3
Der Kunde hat darauf zu achten, dass die vom ihm beauftragten Leistungen, insbesondere Werbung, keine Rechte Dritter verletzen. Der Kunde ist für die rechtliche Zulässigkeit der von ihm zur Verfügung gestellten Werbemittel allein verantwortlich. ZANATTA Media prüft nicht, ob vom Kunden für die Onlinestellung bzw. Platzierung der Werbung im Netzwerk zur Verfügung gestellte Werbemittel für die vereinbarte Leistung verwendet werden dürfen, ob sie rechtmäßig sind oder Rechte Dritter verletzen. ZANATTA Media ist gleichwohl berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, eine inhaltliche Prüfung der Werbung vorzunehmen.
4.4
Die ZANATTA Media ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, unzulässige Werbung und Verlinkungen auf Inhalte, welche gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen, jederzeit ganz oder teilweise aus Netzwerken zu entfernen oder sie so zu verändern, dass sie gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Der Kunde wird von ZANATTA Media über die entsprechende Maßnahme unterrichtet.
4.5
Der Kunde stellt ZANATTA Media von allen geltend gemachten Ansprüchen, Kosten und Schäden Dritter frei, die dadurch entstehen, dass Werbemittel verwendet werden, die unzulässig, rechtswidrig oder mit Rechten Dritter belastet sind. Dies gilt auch für die mit Inhalten des Kunden verknüpften Inhalte und Links. Die Freistellung erstreckt sich auch auf die hierbei entstehenden Rechtsverfolgungskosten.
5. VERGÜTUNG, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN, AUFRECHNUNGS- UND ZURÜCKBEHALTUNGSRECHTE / ANSPRUCHSGEFÄHRDUNG, STORNOGEBÜHREN
5.1
MIT BESTÄTIGUNG DES ANGEBOTES KOMMT EIN WERKSVERTRAG ZU STANDE.
Die vereinbarte Vergütung ist mit 50 % im Voraus, die restlichen 50% mit Ende der Maßnahmen fällig und ist vom Kunden innerhalb von 10 Werktagen ab Rechnungszugang zu bezahlen. Alle von ZANATTA Media genannten Entgelte sind Nettoentgelte und verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, derzeit 19%.
5.2
Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist ZANATTA Media berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes zu fordern. Darüber hinaus ist in diesem Fall ZANATTA Media berechtigt, weitere Leistungen zurückzuhalten, sämtliche weiteren, bereits erbrachten Leistungen in Rechnung zu stellen und die Erbringung weiterer Leistungen von der Vorauszahlung der dafür anfallenden Vergütung abhängig zu machen. Dies gilt ebenso, wenn Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt wird.
5.3
Ist Ratenzahlung vereinbart, so tritt die Fälligkeit der gesamten Restforderung ein, wenn der Kunde sich mit mindestens zwei aufeinander folgenden Raten ganz oder teilweise in Verzug befindet.
5.4
Der Kunde darf nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung aufrechnen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist dem Kunden nur gestattet, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht und die ihm zugrunde liegenden Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
5.5
Storniert der Kunde seinen Auftrag, nachdem dieser von ZANATTA Media bereits wirksam angenommen wurde, hat der Kunde Stornogebühren in Höhe von 100% des auf den stornierten Auftrag entfallenden Nettoentgeltes zu entrichten. Bereits erbrachte Leistungen (beratende Leistungen oder Mediaschaltungen) sind zu 100 % zu entrichten.
6. GEWÄHRLEISTUNGSRECHTE / PRÜFUNGS- UND RÜGEPFLICHTEN
6.1
Liegt eine nur unerhebliche Beeinträchtigung der von ZANATTA Media geschuldeten Leistungen vor, kann ZANATTA Media nach eigenem Ermessen oder nach Vereinbarung nacherfüllen oder bestehende eigene Gewährleistungsansprüche gegenüber Dritten an den Kunden abtreten. Ein Anspruch auf Minderung der Vergütung oder Rücktritt besteht nur, wenn eine Nacherfüllung fehlschlägt oder diese ZANATTA Media nicht zumutbar ist oder wenn die abgetretenen Ansprüche nicht durchsetzbar sind.
6.2
Der Kunde ist zur Überprüfung der von ZANATTA Media erbrachten Leistungen verpflichtet und hatte binnen 48 Stunden nach Abnahme schriftlich etwaige Beanstandungen mitzuteilen. Erfolgt keine Beanstandung innerhalb dieses Zeitraumes, so gelten die von ZANATTA Media erbrachten Leistungen als vertragsgemäß.
7. AUSSERORDENTLICHE KÜNDIGUNG
7.1
Die ZANATTA Media hat das Recht, den Vertrag außerordentlich zu kündigen, wenn das Verhalten des Kunden oder dessen Erfüllungsgehilfen gegen geltendes Recht oder gegen Pflichten aus diesen AGBs verstößt.
7.2
Insbesondere ist ZANATTA Media zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, wenn der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung trotz wiederholter Aufforderung nicht nachgekommen ist, oder trotz vorheriger Abmahnung gegen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt.
8. HAFTUNG
8.1
Die Haftung von ZANATTA Media ist unabhängig vom Rechtsgrund auf vorsätzliches und grob fahrlässiges Verschulden begrenzt. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei der schuldhaften Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten). Sofern weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegen, ist die Haftung von ZANATTA Media bei Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten auf denjenigen Schadensumfang begrenzt, mit dessen Eintritt bei Vertragsschluss entsprechend der zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände zu rechnen war (voraussehbarer vertragstypischer Schaden).
8.2
Die Haftungsbeschränkung nach Ziffer 5.1 gilt nicht für Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit sie Garantien betreffen, und für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
8.3
Wenn und soweit die Haftung von ZANATTA Media ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von ZANATTA Media.
8.4
Schadensersatzansprüche gegen ZANATTA Media verjähren nach Ablauf von zwölf Monaten seit ihrer Entstehung, es sei denn, sie basieren auf eine unerlaubten oder vorsätzlichen Handlung.
9. GEHEIMHALTUNG, DATENSCHUTZ
9.1
Die Parteien verpflichten sich, alle Informationen und Daten, die sie von der jeweils anderen Partei im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages erhalten, vertraulich zu behandeln.
9.2
Der Kunde wird hiermit davon unterrichtet, dass ZANATTA Media personenbezogene Daten des Kunden unter Anwendung der datenschutzrechtlichen Vorschriften für Vertragszwecke speichert, verarbeitet und nutzt. Eine Weitergabe dieser Daten erfolgt ausschließlich, soweit dies für Zwecke der Vertragsabwicklung erforderlich ist. Der Kunde stimmt dieser Weitergabe seiner Daten insoweit zu, als dies zur Erfüllung der vertraglichen Beziehungen zwischen ZANATTA Media und dem Kunden notwendig und erforderlich ist.
10. ÄNDERUNG DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
10.1
Die ZANATTA Media behält sich das Recht vor, diese AGBs mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu ändern oder zu erneuern, ohne dass eine gesonderte Pflicht zur Mitteilung gegenüber dem Kunden besteht. Auf der Website www.zanatta.de wird die jeweils gültige Fassung der AGBs eingestellt sein.
11. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
11.1
Erfüllungsort ist bei Verträgen mit Kaufleuten für beide Teile der Sitz der ZANATTA Media.
11.2
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
11.3
Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Berlin ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Gleiches gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
11.4
Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder ihre Wirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt eine Regelung, die der unwirksamen Bestimmung am Nächsten kommt.
Stand April 2021